Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2004 der Stadt Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung 2004 wie in der Anlage der Beschlussvorlage aufgeführt fest.
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO spätestens bis 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Nach § 104 SächsGemO ist die örtliche Prüfung innerhalb von drei Monaten nach Aufstellung der Jahresrechnung durchzuführen. Der Bericht über das Prüfungsergebnis ist dem Bürgermeister vorzulegen. Dieser hat die Aufklärung von Beanstandungen zu veranlassen. Der Schlussbericht zur Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die örtliche Prüfung nach § 104 SächsGemO erfolgte im September 2005 durch den Wirtschaftsprüfer Dr. Zielfleisch. Dem Beschlussvorschlag sind beigefügt:
Ein Exemplar der gesamten Jahresrechnung liegt den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses, dem Bürgermeister sowie den Ortsvorstehern der Ortsteile Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad und Ullersdorf vor.