Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 146.971,63 EUR
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 146.971,63 EUR durch Minderausgaben bei der Gewerbesteuerumlage zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 des Finanzausgleichsgesetzes - FAG des Freistaates Sachsen vom 06.01.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2003 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung 2004 des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 08.07.2004 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 2.815.431,63 EUR, die um 146.971,63 EUR über dem Planansatz des am 26.11.2003 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 25,0 v.H. auf die Umlagegrundlagen, die Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg. Die Verminderung der Gewerbesteuerumlage ergibt sich aus der Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes zum 01.01.2004. Damit sinkt der Umlagesatz von 82 v.H. (38 v.H. Bund, 44 v.H. Land) auf 46 v.H. (20 v.H. Bund, 26 v.H. Land) des Istaufkommens der Gewerbesteuer im Erhebungsjahr. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.