Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Gebiet "Am Sandberg"
Der Stadtrat beschließt die Rückabwicklung des Kaufvertrages UR-Nr. 415/2004 des Notars Dr. Braun vom 26.03.2004 zwischen der Stadt Radeberg und Frau Heike Tomschke sowie Herrn Rene Tamme. Die Kosten der Rückabwicklung werden von Frau Tomschke und Herrn Tamme übernommen.
Mit Schreiben vom 17.04.2004 teilten die Erwerber der Bauparzelle im Gebiet "Am andberg" der Stadt Radeberg mit, dass sie die Zahlungsverpflichtung aus dem Kaufvertrag UR-Nr. 415/2004 nicht mehr erfüllen können und baten um Rückabwicklung des Vertrages.