Verkauf einer Teilfläche Oberstraße (ehemaliges IFA-Gelände) an Herrn Mario Schubert
Der Stadtrat beschließt den Verkauf noch zu vermessender Teilflächen der Flurstücke 375/1, 315/2, 381 und 387 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 1.900 m², bebaut mit einer ruinösen Industriehalle und einem Industrieschornstein, an Herrn Mario Schubert zum Preis von 22.000,00 Euro zuzüglich Abwasserbeitrag entsprechend Kommunalabgabengesetz. Die Bauwerke sollten im Rahmen der dort stattfindenden Revitalisierungsmaßnahme abgebrochen werden. Herr Schubert beabsichtigt, den geplanten Abriss des historisch wertvollen Gebäudes (erste Ansiedlung des Fahrzeugbaus in Radeberg) und des Industrieschornsteines abzuwenden, durch Sanierung und Umbau zu erhalten und einer standortgerechten Nutzung zuzuführen. In dem Kaufvertrag ist eine Sanierungsverpflichtung aufzunehmen. Diese soll eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vorsehen für den Fall, dass es innerhalb von 5 Jahren nicht zu einer beabsichtigten Sanierung gekommen ist. Sollte die Stadt in diesem Fall einen Abriss der Aufbauten wünschen, so hat der Erwerber diesen bei der Rückabwicklung auf seine Kosten vorzunehmen, jedenfalls soweit dafür keine Fördermittel durch die Stadt eingeworben werden können. Darüber hinaus ist der Stadt Radeberg im Fall einer vorgesehenen Eigentumsübertragung an Dritte ein Vorkaufsrecht zu den Konditionen des ursprünglichen Kaufvertrages einzuräumen. Das gleiche gilt für die vorgesehene Übertragung eigentumsähnlicher Rechte. Sanierungsverpflichtung und Vorkaufsrecht sind im Grundbuch zu sichern. Die Stadtverwaltung wird beauftragt in einer der nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Stadtrates zusammen mit den Käufern dessen Nutzungskonzept unter Beachtung der Sanierungssatzung zur Abstimmung vorzustellen.
Herr Schubert ist Planer der Revitalisierungsmaßnahme "ehemaliges IFA-Gelände Oberstraße". Bei den Vorbereitungsuntersuchungen zum Abriss der Gebäude wurde Herr Schubert auf die aus seiner Sicht sowohl von der Bausubstanz als auch aus historischen und architektonischen Gesichtspunkten erhaltenswerten Bauwerke aufmerksam. Herr Schubert unterbreitete der Stadt Radeberg ein Kaufgebot und ein Nutzungskonzept sowie Vorschläge zur Einbindung der Bauwerke in die weitere Gestaltung des Gesamtkomplexes "Oberstraße/Landwehrweg".