Vorschlagsliste Schöffenwahl
Der Stadtrat beschließt einzeln über die Aufnahme folgender aufgeführten freiwilligen Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Amtsperiode 2005 bis 2008. Wahlergebnisse der Bewerber der Vorschlagsliste für Schöffen:
In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2005 bis 2008 die Wahl der Schöffen statt. In Vorbereitung dieser Wahl und Berufung der Schöffen haben die Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Mit Schreiben des Landgerichtes Bautzen vom 15.03.2004 wurde der Stadt Radeberg mitgeteilt, mindestens 6 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Für die Auswahl der vorzuschlagenden Personen gelten die Vorschriften der Schöffen- und Jugendschöffen Verwaltungsvorschrift. Die Vorschlagsliste soll alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie kann nicht nur auf Grund von Vorschlägen der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen zusammengestellt werden. Wichtig für das Amt des Schöffen sind in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung (anstrengender Sitzungsdienst). Aufgeführte Personen haben sich, Bezug nehmend auf die Veröffentlichung in die "die radeberger " vom 12.03.2004, freiwillig gemeldet. Alle eingegangenen Bewerbungen wurden entsprechend der Verwaltungsvorschrift geprüft und berücksichtigt; eine Vorauswahl wäre unzulässig gewesen. Die Schöffen werden aus der Vorschlagsliste durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Gerichtes gewählt. Bis Ende des Jahres 2004 werden die Bewerber vom Ausgang der Wahl unterrichtet. Für die Aufnahme jeder einzelnen Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich (mindestens 18 Stimmen).