ÜPLA zur Finanzierung der Eigenmittel für die Baumaßnahme S 180 in Liegau-Augustusbad
Zur vollständigen Finanzierung der Bau- und Planungsleistungen der Baumaßnahme "Ausbau der S 180 in Liegau-Augustusbad" ist die Erhöhung der Eigenmittel um 26.686,78 EUR erforderlich. Die Deckung dieser Summe erfolgt aus der Einsparung von Mitteln des planmäßig durchgeführten Ausbaus der Gemeindestraßen im Ortsteil.
Im Zusammenhang mit den Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen der Gemeindestraßen in Liegau-Augustusbad (An den Folgen, Parkstraße, Waldstraße, Forstweg) in den Jahren 2001 - 2003 wurden auch die im Zuge der S 180 befindlichen Straßen Forstweg und Radeberger Straße mit erschlossen. Da vom Baulastträger Straßenbauamt Meißen grundsätzlich die Finanzierung seines Kostenanteils für den Straßenbau zugesagt worden war, sind durch die Stadt Radeberg Fördermittel beim Regierungspräsidium Dresden beantragt worden. Mitte des Jahres 2002 wurde vom RP Dresden die Zusage übermittelt, dass die beantragten Fördermittel bestätigt würden. Nach Aufforderung zum unverzüglichen Beginn der Straßenbauarbeiten erklärte das SBA Meißen nunmehr, dafür im Planjahr 2002 keine finanziellen Mittel zu haben. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung des entsprechenden Kostenanteils am Ende des Jahres 2002 aus eingesparten Mitteln bzw. im Jahr 2003 unter der Bedingung der Vorfinanzierung durch die Stadt Radeberg wurde erneut erklärt. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.06.2002 und des Stadtrates vom 19.06.2002 wurde die außerplanmäßige Ausgabe von 256.000,- € zur Vorfinanzierung der S 180 festgelegt. Die Deckung sollte aus Einsparungen im Straßenbau der Gemeindestraßen erfolgen. Im Verlauf des z.T. parallelen Straßenbaus auf den Staats- und Gemeindestraßen kam es zu nicht vorhersehbaren Verschiebungen in den Leistungspositionen und damit zur Veränderung des Verhältnisses der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten. Außerdem vergrößerte sich der erforderliche Leistungsumfang, z.B. in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen Langebrücker Straße / Waldstraße bzw. Forstweg / Schönborner Straße. Die an der Höhe der Baukosten prozentual orientierten Planungs- und Bauüberwachungskosten erhöhten sich damit zwangsläufig, werden aber nicht gefördert. Somit war speziell der Kostenanteil der KES Dresden bei der o.a. Einsparungssumme zu gering ermittelt worden. Die Schlussfolgerung aus dieser Problematik sollte dahin gehen, dass bei der Größe der durch die Stadt Radeberg zukünftig zu realisierenden Bauvorhaben nur ein Planungs- und Bauüberwachungsbüro gebunden und auf einen zusätzlichen Projektsteuerer verzichtet wird.