Verkauf des Flurstückes 1500/4 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 1500/4 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 2.564 m² zum Preis von 55.310,00 Euro an die Eheleute Kuri aus Radeberg. Der Grundbesitz soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Bei Nichterlangen von Baurecht wird den Erwerbern ein Rücktrittsrecht eingeräumt. In den Kaufvertrag wird folgende Mehrerlösklausel aufgenommen: Für den Fall der Bebauung des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus oder einem weiteren Einfamilienhaus wird pro jede weitere Wohneinheit die Abführung des Mehrerlöses / Mehrwertes in Höhe von 30.000,00 Euro an die Stadt Radeberg vereinbart. Diese Regelung gilt auch im Falle des Verkaufes einer Teilfläche des Grundstückes zu o.g. Zweck.
Die Eheleute Kuri stellten mit Schreiben vom 21.10.2003 den Antrag zum Erwerb des Flurstückes 1500/4 der Gemarkung Radeberg. Das Grundstück liegt am Hang nördlich der Dresdner Straße. Auf Grund der Hanglage und der starken Durchsetzung des Grundstückes mit Fels wird eine Bebauung nur im oberen Bereich des Grundstückes als problemlos angesehen. Im Übrigen ist das Grundstück mit einem unbefestigten Weg "von oben" teilerschlossen. Abwasser- und Trinkwasseranschluss sind nicht vorhanden und müssen von den Erwerbern auf deren Kosten errichtet werden. Der Kaufpreis errechnet sich wie folgt: 800 m² teilerschlossenes Bauland 55,00 Euro/m² (erschlossenes Bauland: 65,00 Euro/m²) und 1.740 m² Gartenland 6,50 Euro/m².