Modernisierungsvereinbarung Stadtkirche Radeberg vom 21.12.2001 - Erhöhung des Kostenerstattungsbetrages
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der erneuten Kostenschätzung vom 22.09.03 unter Einbeziehung der im Jahr 2001 nicht vorhersehbaren Mehraufwendungen bei der Sanierung des Innenraumes der Stadtkirche Radeberg, den im Modernisierungsvertrag vom 21.12.2001 festgelegten Kostenerstattungsbetrag i. H. v. 572.648,00 EUR bei gleich bleibender Förderung von 80 % der förderfähigen Kosten um 82.496,00 EUR auf 655.144,00 EUR zu erhöhen. Der erhöhte Kostenerstattungsbetrag wird entsprechend einer Vertragsergänzung in Abhängigkeit der Haushaltslage der Stadt Radeberg mit den Jahresraten 2004/05 bzw. 2004/05/06 ausgezahlt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2001 mit Beschluss Nr. 135/01 den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Stadt Radeberg und dem Evangelisch-Lutherischen Kirchspiel Radeberger Land zur Instandsetzung und Modernisierung der Evang.-Luth. Stadtkirche Radeberg mit einem Kostenerstattungsbetrag i. H. v. 572.648,00 EUR (80% der förderfähigen Kosten) beschlossen. Der Kostenerstattungsbetrag, der entsprechend des Baufortschrittes in 4 Jahresraten ausgezahlt werden soll, wurde auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung vom Oktober 2001 festgelegt. Auf Grund einer erneuten Kostenschätzung vom September 2003 (Anlage 1 der Beschl.-Vorlage), die eine nicht vorhersehbare Kostenerhöhung in Bezug auf die Sanierung des Innenraumes der Stadtkirche ausweist (Begründung Anlage 2 der Beschl.-Vorlage), bittet der Kirchenvorstand mit Schreiben vom 29.09.2003 um eine Erhöhung des Kostenerstattungsbetrages von 82.496,00 EUR. Da auf Grund der gegenwärtigen Haushaltsituation in den Jahren 2004/05 keine Finanzmittel für Investitionen im Bereich Abwasser (Kanalerneuerung bzw. -Sanierung) zur Verfügung stehen, können die im Rahmen der Stadtsanierung für die Jahre 2004/05 geplanten infrastrukturellen Tiefbaumaßnahmen - Erneuerung der Niederstraße/Schlossstraße/Pirnaer Straße - nicht durchgeführt werden. Somit ergibt sich die Möglichkeit, einen wesentlich höheren Teil der gemäß mittelfristiger Finanzplanung im Haushalt der Innenstadtsanierung geplanten und eingestellten Finanzmittel zur Förderung von privaten und öffentlichen Investitionen im Bereich des Hochbaus sowie bei notwendigen Ordnungsmaßnahmen (Abbruche) einzusetzen. Aus diesem Grund wird die beantragte Erhöhung des Kostenerstattungsbetrages von 82.496,00 EUR vorgeschlagen, die je zur Hälfte auf die noch ausstehenden Jahresraten 2004 und 2005 verteilt ausgezahlt werden soll. Die Erhöhung der gemäß Modernisierungsvereinbarung im Jahr 2004 fälligen Rate wurde in das Maßnahmekonzept 2004 bereits eingearbeitet. Sollte sich wider Erwarten die Haushaltsituation zu Gunsten tiefbaulicher Investitionen ändern, so wird vorgeschlagen, den erhöhten Kostenerstattungsbetrag nicht in 4 Jahresraten (bis 2005), sondern in 5 Jahresraten (bis 2006) auszuzahlen. Diese Möglichkeit der Zahlungsweise soll in die notwendige Vertragsergänzung eingearbeitet werden.