2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Bischofsweg" - Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 25.06.2003, Beschl.-Nr. 52/03 - erneute Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Satzungsbeschluss vom 25.06.2003, Beschl.-Nr. 52/03 zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bischofsweg" wird aufgehoben. Es wird eine erneute Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 3 BauGB zu der Planfassung vom 24.04.2003 (Planfassung des Satzungsbeschlusses) durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Am 19.09.2003 fand bei der Genehmigungsbehörde im Regierungspräsidium Dresden eine Beratung zum Verfahren der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bischofsweg" statt. Es wurde der Stadt empfohlen, den Antrag auf Genehmigung dieser Satzung zurück zu nehmen aus folgendem Grund: Im Beschluss zur 1. Offenlage des Planes wurde bestimmt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig wurde bestimmt, nach § 3 Abs. 2 BauGB die Dauer der Auslegung auf 2 Wochen zu verkürzen. Der § 3 Abs. 2 BauGB verlangt eine Offenlage von 1 Monat. Die Verkürzung der Dauer der Auslegung ist nur nach § 3 Abs. 3 BauGB möglich. Um diesen "Verfahrensfehler" zu heilen, ist eine nochmalige öffentliche Auslegung von 1 Monat erforderlich. Einer erneuten Beteiligung TÖB bedarf es nicht.
Anmerkung:
Zugunsten des parallel laufenden Verfahrens des B - Planes "Lerchenweg II" waren wir bestrebt, das Verfahren zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bischofsweg" möglichst zügig durchzuführen. Ohne diese Änderung war der andere B - Plan nicht genehmigungsfähig. Das Verfahren lässt sich nur beschleunigen, indem alle Möglichkeiten der Verkürzung von Auslagefristen nach BauGB ausgereizt werden. Hier ist uns leider ein Fehler unterlaufen, welcher sich jedoch "heilen" lässt. Der B - Plan "Lerchenweg II" (der eigentliche Anlass für die Änderung) wurde bereits mit Bescheid vom 27.08.2003, Aktenzeichen 51-2511.20/92 genehmigt.