Abschluss eines Erbbaupachtvertrages mit Herrn Michael Wirth
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages über eine Teilfläche des Flurstückes 1423/2 der Gemarkung Radeberg (Heinrich-Gläser-Straße 13) mit einer Größe von ca. 3.000 m² zwischen der Stadt Radeberg als Grundstückseigentümerin und Herrn Michael Wirth als Erbbauberechtigten. Der Erbbauzins beträgt bis zum 31.12.2006 8.400,00 Euro jährlich und ab 01.01.2007 9.600,00 Euro im Jahr. Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 66 Jahre. Dem Erbbauberechtigten wird ein Ankaufrecht und ein Vorkaufrecht eingeräumt. Im Falle des Ankaufes innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Erbbaupachtvertrages wird der bereits gezahlte Erbbauzins zur Hälfte auf den Kaufpreis angerechnet. Der Kaufpreis beträgt 128.000,00 Euro + Zuwachs durch Inflation.
Herr Wirth beabsichtigt auf der betroffenen Fläche die Errichtung eines Stahlbau- und Montagebetriebes (Aufzugsbau) mit ca. 15 Arbeitnehmern.