Außerplanmäßige Ausgabe zur Erlösauskehr für den Gasthof Lotzdorf und Mittelstraße 4
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 102.258,38 Euro zur Erlösauskehr gemäß § 8 (6) VZOG aus der Veräußerung des ehemaligen volkseigenen Grundstückes Lotzdorfer Straße 41 (Gasthof Lotzdorf), Flurstück 37 der Gemarkung Lotzdorf sowie die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.564,59 Euro zur Erlösauskehr gemäß § 8 (6) VZOG aus der Veräußerung des Grundstückes Mittelstraße 4, Flurstück 253 der Gemarkung Radeberg.
Die Veräußerung des Gasthofes Lotzdorf an die jetzigen Eigentümer (UR-Nr. 851/1993 Notar Heinz Willi Lürken) zum Preis von 500.000,00 DM wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Radeberg am 24.11.1992 beschlossen. Das betroffene Grundstück war durch Umwandlungsbeschluss in die Bilanz der Wohnbau GmbH Radeberg eingebracht worden. Aus diesem Grund wurde der Kaufpreis von der Wohnbau GmbH vereinnahmt. Mit Bescheid der Oberfinanzdirektion Chemnitz wurde das Grundstück Gasthof Lotzdorf, Flurstück 37 der Gemarkung Lotzdorf, dem Vermögen der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet. Die Berechtigte (BRD) hat somit gemäß § 8 (6) VZOG einen Anspruch auf Auskehr des Verkaufserlöses, jedoch mindestens auf den Verkehrswert, der im vorliegenden Fall mit 200.000,00 DM ausgewiesen wurde. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesvermögensamt Dresden, begehrt nach entsprechenden Verhandlungen über die Höhe des auszukehrenden Betrages die Auskehr des Verkehrswertes in Höhe von 102.258,38 Euro bis zum 30.06.2003. Das ebenfalls durch Umwandlungsbeschluss in das Eigentum der Wohnbau GmbH übertragene Grundstück Mittelstraße 4, Flurstück 253 der Gemarkung Radeberg, wurde mit UR-Nr. 2889/1993 des Notars Heinz Willi Lürken durch die Wohnbau GmbH veräußert. Im Jahr 1999 wurde dieses Grundstück rückwirkend dem Vermögen der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet. Die Berechtigte (BRD) hat hier ebenfalls einen Anspruch gemäß § 8 (6) VZOG auf Auskehr des Verkaufserlöses und diese bereits im Jahre 2001 eingefordert. Mit der Wohnbau GmbH wurde als Ausgleich des finanziellen Verlustes der Stadt Radeberg die Übertragung von wertgleichen Teiflachen der Flurstücke 528/32, 596, 598/1 und 599/1 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 675 m² vereinbart.