Aufhebung des Stadtratsbeschlusses 94/02 über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2003 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg und erneute Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2003 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
Der Stadtrat beschließt
Beim Erfolgsplan | die Erträge mit | 3.916.015 EUR |
die Aufwendungen mit | 4.641.449 EUR | |
Jahresverlust | 725.434 EUR | |
Der Jahresverlust wird im Vermögensplan ausgeglichen. | ||
im Vermögensplan | die Einnahmen mit | 6.415.017 EUR |
und die Ausgaben mit | 6.415.017 EUR | |
den Höchstbetrag der Kassenkredite mit | 783.200 EUR |
Die RAB, das Landratsamt Kamenz, hat mit Bescheid vom 24.02.2003 den am 18.12.2003 vom Stadtrat gefassten Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2003 beanstandet, da er nicht ausgeglichen ist und sich mit den gestundeten Kapitalumlagen an den AZV nicht auseinandersetzt. Der Wirtschaftsplan 2003 wurde überarbeitet, die Beanstandungen wurden mit entsprechender Vorsicht der Einnahmenerzielung an AW-Beiträgen berücksichtigt.