Grunderwerb des Grundstückes Heinrich-Gläser-Straße 13, Flurstück 1423/2 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat bestätigt hiermit den der Beschlussvorlage als Anlage auszugsweise beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 244/2003 der Notars Dr. Braun vom 25.02.2003 zwischen der B + D Eisengießerei GmbH & Co. KG und der Stadt Radeberg über das Grundstück Heinrich-Gläser-Straße 13, Flurstück 1423/2 der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 15.157 m² zum Preis von 185.343,00 Euro zum Zwecke der Revitalisierung des Grundstückes als Gewerbefläche.
Durch Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19.02.2001 wurde ein Förderprogramm zur Revitalisierung von Brachflächen eröffnet. Zuwendungsempfänger können kommunale Körperschaften sein. Die Zuwendungen in Höhe von 75 v. H. der Gesamtkosten werden durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen getragen. Die beantragenden Kommunen tragen 25 v. H. der Gesamtkosten. Die betroffenen Grundstücke müssen vom Fördermittelempfänger, hier Stadt Radeberg, erworben werden. Die förderfähigen Kosten des Grunderwerbes dürfen 10 v. H. der Gesamtkosten nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall sind bei einem Kaufpreis in Höhe von 185.343,00 Euro 61.781,00 Euro förderfähig. Den Restbetrag in Höhe von 123.562,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten trägt die Stadt Radeberg aus den allgemeinen Grunderwerbskosten.