Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Radeberg Kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Der Stadtrat beschließt den beigefügten Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Radeberg Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH.
Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 05.10.2001 mit Beschluss Nr. 04/10/01 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 09.07.2002 den Geschäftsführer beauftragt, die Einbringung der Änderungen zum Gesellschaftsvertrag in den Stadtrat zur Beschlussfassung mit der Kämmerei vorzubereiten. Die Änderungen beziehen sich auf eine Beanstandung des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Löbau als überörtliche Prüfungsbehörde der Stadt Radeberg hinsichtlich nicht voll im Gesellschaftsvertrag umgesetzten Regelungen der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) sowie der Umstellung und Erhöhung des Stammkapital von 1.000.000 DM auf 1.000.000 EUR. In Bezug auf künftige Zinsverhandlungen mit den Banken ist infolge der Regelungen in der Europäischen Union (Basel II) ein höheres Stammkapital hilfreicher. Die Erhöhung des Stammkapital wird durch einen Passivtausch in der Bilanz aus der Gewinnrücklage in das gezeichnete Kapital vorgenommen.