Verkauf des Flurstückes 1606 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes Nummer 1606 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 1060 m² an die Eheleute Ines und Olaf Müller zum Preis von 8.500,00 Euro.
Das Flurstück Nummer 1606 befand sich als Bodenreformland im Eigentum des Großvaters von Frau Müller, geb. Tetzelt, Herrn Erich Tetzelt. Herr Tetzelt verzichtete 1986 aufgrund einer von ihm abgegebenen Erklärung auf das Eigentum an dem betroffenen Flurstück. Folglich wurde ein Rückführungsantrag der Erben (unter anderem Frau Müller) abgelehnt. Die Antragsteller, die dieses Grundstück nach wie vor als Garten bewirtschaften, stellten deshalb den Kaufantrag. Zu bemerken ist, dass sich das Grundstück in der Kleingartenanlage "Großerkmannsdorf e.V." befindet. Diese Anlage besteht aus 30 Gärten, von denen sich 7 Gärten im Eigentum der Stadt und 23 Gärten im Eigentum der jeweiligen Nutzer befinden. Mit Beschlussnummer 174/94 hatte der Stadtrat den Verkauf von Grund und Boden von Kleingartenanlagen ausgeschlossen. Die hier vorhandene Überzahl der bereits in privatem Eigentum stehenden Gärten stellt an dieser Stelle die pure Anwendbarkeit des Beschlusses Nummer 174/94 in Frage.