Bauantrag Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Stellplätzen, Radeberg, Oberstr. 8-13, Flstck. 3, 4, 5, 6, 6a, 7/1, 7, Antragsteller: LIDL Dienstleistungsunternehmen & Co. KG, c/o LIDL Vertriebs-GmbH & Co, Herr Haßfeld - Genehmigung nach §§ 144 , 172, 173 BauGB, planungsrechtliche Stellungnahme
Dieser Bauantrag wurde bereits im Technischen Ausschuß am 11.06.2002 beraten. Da der Beschlussinhalt die bestehende Beschlusslage des Stadtrates aus dem Jahre 1996 berührt, wurde die Beratung zu diesem Bauantrag in den Stadtrat verwiesen. Das Bauvorhaben der LIDL Dienstleitungsunternehmen & Co KG entspricht nicht den Sanierungszielen für das Quartier 15. Ein durch den Stadtrat beschlossener und offengelegter Entwurf eines B - Planes aus dem Jahr 1996 plante hierfür eine mehrgeschossige Blockrandbebauung mit grünem Innenhof und innerer Fußwegerschließung. Die damals vorgesehene Investition wurde durch Herrn Korch, Fabrikant in Radeberg, im Rahmen einer Investitionsgemeinschaft vertreten. Die geplante Bebauung sollte entsprechend § 2 BauGB-MaßnahmenG der Deckung des dringenden Wohnbedarfes dienen. Dieser Bedarf ist jedoch aus Sicht der heutigen Marktlage nicht mehr gegeben. Die Gegebenheiten des Quartieres 15 sind auf Grund der verkehrlichen Belastung am Kreuzungsbereich Oberstraße / Pulznitzer Str. für eine Wohnnutzung nicht ideal. Mit der im B - Plan Nr. 5 vorgeschlagenen Blockrandbebauung könnte der Straßenraum entlang der Pulsnitzer Strasse aus städtebaulicher Sicht räumlich wieder gefasst werden. Es wäre eine gute städtebauliche Lösung. Gleiches kann man aber auch gestalterisch mit einer dichten Begrünung mit Großgrün (Bäume und Sträucher) erreichen. Dies hätte zugleich den Vorteil, dass man die vorhandene Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Pulsnitzer Strasse, welche durch den Verkehr stark belastet ist, aufwertet. Man könnte als Sanierungsziel in Ergänzung der benachbarten Parkfläche einen "Grüngürtel" um den unmittelbaren Innenstadtbereich planen. Entsprechend der Satzung "Satzung zur Festsetzung grüngestalterischer und planungsrechtlicher Erfordernisse in den B - Plänen sowie zur Sicherung einer ausreichenden Begrünung Radebergs" besteht das Ziel "...Die Schaffung von begrünten Flächen und das Einbringen von Grünelementen in der Innenstadt ist eine unerlässliche Maßnahme um den urbanen Lebensraum in seinem Erscheinungsbild zu verbessern. ...". Diesem Ziel würde die Planung bei Erfüllung der Bedingungen aus der sanierungsrechtlichen Genehmigung entsprechen. Mit der Bedingung, dass 25 Stellplätze unentgeldlich der Stadt Radeberg für öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wird der Wegfall der derzeitig geduldeten Nutzung als öffentliche Parkfläche kompensiert. Die momentan brachliegende Fläche würde durch dieses Bauvorhaben grüngestalterisch aufgewertet.