Außerplanmäßige Ausgabe zur Vorfinanzierung der Straßenbaumaßnahme an der Staatsstraße S 177 in Radeberg (Rathenaustraße)
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 164.000,- EURO zur Vorfinanzierung der Straßenbaumaßnahme an der Staatsstraße S 177 (Rathenaustraße) in Radeberg mit Deckung aus Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungsanteilen an der Nehlsen Radeberger Stadtentsorgung GmbH. Eine Rückzahlung der Mittel kann eventuell zum Ende des Jahres 2002, auf jeden Fall aber im Jahr 2003 erfolgen.
Aufgrund ihres Zustandes ist die Sanierung der Rathenaustraße dringend erforderlich. Entsprechend der finanziellen Möglichkeiten plant die Stadt Radeberg die Durchführung eines ersten Bauabschnittes von der Dresdner Straße bis vor den Knoten A.-Dietze-Straße. Die Finanzierung des Straßenbauanteils, der vom Straßenbauamt zu tragen ist, wurde vom Straßenbauamt prinzipiell zugesichert, allerdings hat das Straßenbauamt noch keine Zuteilung der Mittel für diese Maßnahme erhalten. Aus diesem Grunde finanziert die Stadt Radeberg den Anteil des Straßenbauamtes vor. Die Deckung erfolgt aus Mehrreinnahmen aus der Veräußerung von Anteilen an der Nehlsen Radeberger Stadtentsorgung GmbH. Eine Rückzahlung der Mittel kann eventuell zum Ende des Jahres 2002, auf jeden Fall aber im Jahr 2003 erfolgen.