Antrag auf Stundung im Einzelfall
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Arbeiterwohlfahrt Radeberger Land e.V., Geschäftsführer Herr Kotte, eine zinslose Stundungsvereinbarung entsprechend des Stundungsantrages abzuschließen. Inhalt der Stundungsvereinbarung (Objekt Betreutes Wohnen/ ehemalige Poliklinik) soll sein, dass die Zahlung der Erbbaupacht in Höhe von 33.722,38 EUR bis 31.12.2002 ausgesetzt wird.