Erhaltungssatzung Dorflage Liegau-Augustusbad - Satzungsbeschluss -
Die Erhaltungssatzung Dorflage Liegau-Augustusbad, einschließlich Gebiet Wachauer Straße, gemäß Anlage zur Beschlussvorlage wird beschlossen.
In der praktischen Anwendung der Erhaltungssatzung Liegau-Augustusbad, Gemeinderatsbeschluss vom 07.11.94, hat sich gezeigt, dass durch die dort getroffenen Festsetzungen insbesondere im Bereich des Oberdorfes die Bauvorhaben der Bürger in durch öffentliche Belange nicht gerechtfertigter Weise behindert wurden und in vielfältiger Weise Abweichungen geduldet oder durch Ausnahmeregelungen beschlossen wurden. In Abstimmung mit dem Landratsamtes Kamenz wurde geschlussfolgert, dass die zu vertretenden öffentlichen Belange durch die Bestimmungen des § 34 BauGB ausreichend gesichert werden. Ortstypische und besondere Erhaltungsveranlassungen sind für die historische Ortslage zu formulieren. Aber auch hier ist eine Vereinfachung der Satzung wünschenswert. Insofern wird vorgeschlagen, eine neue Satzung für den schützenswerten Geltungsbereich zu beschließen. Mit diesem Beschluss tritt die vorherige Satzung außer Kraft (s. § 6 des Satzungstextes).