Beschluß 26/02 vom 29.05.2002 (Beschlußvorlage 28/02)
Betreff
Billigung der Aussenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
Beschlußtext
- Der Stadtrat der Stadt Radeberg billigt den Entwurf der Aussenbereichssatzung für den Geltungsbereich der einbezogenen Flurstücke 252a, 252/1, 252/2, 252d, 252c, 252b, 235/1, T.v. 267, 251/4, 251/5, 251/3, 255/2, 255/3, 255/4, T.v. 255, T.v. 252 der Gemarkung Ullersdorf.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, die Satzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4 BauGB die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Begründung
Zur Sicherung der Interessen der im Außenbereich liegenden Flurstücke an der Ullersdorfer Mühle wurde die Außenbereichssatzung erarbeitet. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg ist dieser Bereich der Ullersdorfer Mühle nicht als Baugebiet dargestellt (regional bedeutsamen Grünzug). Um Baurecht für die "Baulückengrundstücke" 252c und d zu erzielen bedarf es dieser Satzung.