Abschluss einer Vergleichsvereinbarung
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Vergleichsvereinbarung zu.
Die Terrabaltic Bau- und Grundstücksgesellschaft mbH erwarb mit Kaufvertragsangebot UR-Nr. 463/1997 des Notars Meyer-Bothling und Annahmeurkunde Nr. 1199/1997 des Notars Dr. Braun Grundstücke im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 von Radeberg. Durch Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 11.02.1999 wurde die Nichtigkeit des Bebauungsplanes festgestellt. Die Terrabaltic GmbH machte daraufhin gegenüber der Stadt Radeberg eine Schadensersatzforderung in Höhe von 727.198,75 DM (371.810,81 Euro) geltend. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung einigten sich die Parteien nach umfänglichen Beratungen im Ältestenrat und unter der Beratung der jeweils hinzugezogenen Rechtsanwälte auf beiliegenden Vergleich durch Zahlung einer Abstandssumme in Höhe von 175.000,00 Euro.