Beschluß 1/02 vom 30.01.2002 (Beschlußvorlage 3/02)
Betreff
Fortführung des Verfahrens B-Plan "Lerchenweg II", im OT Ullersdorf
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zum Entwurf des B-Planes "Lerchenweg II" (gemäß Anlage zur Beschlussvorlage) vom 02.01.2002 wird nach § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Lerchenweg II", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung, Bearbeitungsstand 02.01.2002 zur Fortführung des Verfahrens.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB sind nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorzubringen. Die Dauer der Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 3 BauGB 1 Monat betragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor (Cordez GmbH, Geschäftsführer Herr Widmann, Königstraße 12, 01097 Dresden) für dieses Gebiet einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. In diesem Vertrag sollen insbesondere die Durchführung und Kostenübernahme der städtebaulichen Planung, der Planung und Ausführung (einschließlich Kostenübernahme) der stadttechnischen und verkehrlichen Erschließung des Gebietes sowie Umfang und Modalitäten der Vorteils-Beteiligung zugunsten der Stadt vereinbart werden. Weiterhin ist als Vertragsbestandteil zu vereinbaren, dass während der Bauausführung der vorhandene Straßenabschnitt des Lerchenweges nicht als Zufahrtsstraße für Baufahrzeuge genutzt werden kann.
Begründung
Durch den Gemeinderat Ullersdorf wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahre 1998 beschlossen und nach der Billigung vom 24.11.1998 bis zum 28.12.1998 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Aus den Stellungnahmen ergaben sich wesentliche Änderungserfordernisse. Der 2. Entwurf wurde im Ortschaftsrat am 10.06.1999 mit Auflagen gebilligt. Daraufhin erfolgte eine nochmalige Überarbeitung, die am 24.11.1999 dem Stadtrat zur Billigung und zur Verfahrenswiederholung vorgelegt wurde. Der Stadtrat lehnte mit Beschluß - Nr. 125/99 dieser Vorlage ab. Der Ortschaftsrat empfiehlt nunmehr mit Beschluss 21 / 01 vom 06.11.01 dem Stadtrat, die erneute Anhörungsfreigabe zum Bebauungsplan "Lerchenweg II", OT Ullersdorf.