Wasserwehrsatzung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Wasserwehrsatzung der Stadt Radeberg.
Städte und Gemeinden sind nach dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet Gefahren durch Hochwasser und Eisgang abzuwehren, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Dazu sind, entsprechend der örtlichen Verhältnisse die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen bereitzuhalten. Die Stadt Radeberg ist in den letzten Jahren vom Hochwasser verschont geblieben, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Große Röder bei ungünstigen Witterungsbedingungen an verschiedenen Abschnitten über die Ufer treten kann. Um in einem solchen Fall schnell handlungsfähig zu sein, ist neben der hier zu verabschiedenden Wasserwehrsatzung ein Alarm- und Einsatzplan sowie ein Organisationsplan zu erarbeiten.