Stellungnahme der Stadt Radeberg zum Vorentwurf des Straßenbauamtes Meißen der Planung der OU Großerkmannsdorf / OU Radeberg der S 177
Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme (Anlage zum Beschluss) zum Vorentwurf des Straßenbauamtes Meißen der Planung der Ortsumgehung Großerkmannsdorf / Ortsumgehung Radeberg der S 177 sowie zu der zum Vorentwurf gehörigen landschaftspflegerischen Begleitplanung.
Anlage zum Beschluss des Stadtrates Nr. 77/01 vom 19.09.2001 Stellungnahme zum Vorentwurf des Straßenbauamtes Meißen der Planung der OU Großerkmannsdorf / OU Radeberg der S 177
Der Linienführung der im Vorentwurf dargestellten OU Großerkmannsdorf / OU Radeberg innerhalb der Schnittstellen mit den Anschlüssen an die innerstädtischen Verkehrserschließung wird unter Akzeptanz der maßgeblichen Gründe für die Abweichung von der städtischen Vorzugsvariante zugestimmt. Als maßgebliche Gründe werden gesehen:
Ansonsten wird auf die durch die Beschlüsse gestützten vorangegangenen Stellungnahmen der Stadt insbesondere zur Nordostumfahrung vom 24.01. 2001 verwiesen. Zwei wesentliche Problemkomplexe bestimmen die nachstehend aufgeführten Standpunkte der Stadt, die in die weitere Planung und in das Verfahren einfließen sollen:
Standpunkte
Das Straßenbauamt Meißen führt zur Herstellung der Planungssicherheit und in Vorbereitung des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens mit dem Planungsstand Vorentwurf eine Beteiligung ausgewählter Träger öffentlicher Belange durch. Die Stadt Radeberg ist als unmittelbar betroffener TÖB zur Stellungnahme aufgefordert. Zu dem in der Sommerpause vorgelegten Planungsstand (in 6 Akten) wurde im August mit dem Leiter des Straßenbauamtes am Tisch des Bürgermeisters eine vorbereitende Aussprache geführt. Das Straßenbauamt Meißen bzw. die Planungsbüros VTC Dresden (Verkehrsplanung) und Heimer + Herbstreit (Landsch. Begleitplanung) haben in der Sitzung des TA am 28.08.01 den Planungsstand vorgetragen. Es wurde vereinbart, zur Wahrung der Kontinuität der bisher schon praktizierten Öffentlichkeit der Meinungsbildung in der Stadt Radeberg vor dem Stadtrat in einer Einwohnerversammlung am 13.09.2001 den Planungsstand öffentlich vorzutragen. Das Vorhaben einer Ortsumgehung Radeberg wurde nach 1990 erstmalig mit ersten planerischen Überlegungen bedacht bei den Standortuntersuchungen und -nachweisen der Stadt für die gewerblichen Entwicklungsgebiete Badstraße Ost und Pillnitzer Straße Ost im Jahre 1991. Die städtischen Untersuchungen, die die Formulierung einer Trassenführung mit dem ersten Bauabschnitt - heutige Christoph-Seydel-Straße - als Ergebnis hatten, wurden durch das Straßenbauamt Meißen 1992 aufgegriffen und in Wahrnehmung der Baulastträgerschaft für die mit der Ortsumgehung gebündelten Staatsstraßen eine Fachplanung beauftragt. Das Ergebnis lag 1993 vor und bestätigte den städtischen Trassenentwurf. Dieser Planungsstand wurde ab 1994 eingebunden in großräumige Planungen zur Ostumgehung der Stadt Dresden, die zu Variantenuntersuchungen für eine Neutrassierung der S 177 führten. Da eine verkehrswirksame Entlastung des durch die Innenstadt führenden Staatsstraßenverkehrs ein wichtiger Aspekt dieser Untersuchungen war, führten diese zur Orientierung auf die relativ stadtnahem Ursprungsvariante. Eine besondere Wichtung naturschutzrechtlicher Belange und Kostenargumente bezüglich Brückenbau führten schließlich zu einer Standortänderung der Querung des Tals der Großen Röder mit einer noch wesentlich stadtnäheren Trassenfühung im Nordteil zwischen der S 158 und S 159. Bedeutenden Einfluss auf den nunmehr vorliegenden Planungsstand hatte eine neue Berechnung der Verkehrsbelegung dieser Straße, die zu einem 3-streifigem Ausbau und damit zwingend zum kreuzungsfreien Knotenausbau und zur Verschiebung der Bahnquerung (als Überquerung) führte. Da unter diesen Bedingungen auch eine neue Lösung des Knotens B 6 erforderlich wird, endet die vorliegende Planung in Höhe der südlichen Anbindung des Ortsteils Großerkmannsdorf/Bischofsweg. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sieht das Straßenbauamt Meißen zwei Abschnitte mit der Zielstellung eines Baubeginns im Jahre 2003:
Im Rahmen des vorstehend geschilderten bisherigen Planungsverlaufes ist die Stadtverordnetenversammlung bzw. der Stadtrat, bzw. das zuständige Gremium Technischer Ausschuss mehrfach mit Planungsständen konfrontiert worden und es hat im Auftrage des Straßenbauamtes 1993, 1995 und im Jahr 2000 öffentliche Auslegungen gegeben. Der Stadtrat beschäftigte sich letztmalig mit der Gesamtproblematik im Rahmen der Beschlussfassung zu einer Stellungnahme zur Nordostumgehung in der Sitzung am 24.01.2001. Der Ortschaftsrat Großerkmannsdorf hat sich am 20.06.01 und am 08.08.01 mit den speziellen Problemen der OU Großerkmannsdorf auseinandergesetzt und Standpunkte formuliert. Die Stellungnahme der Stadt zum vorliegenden Vorentwurf basiert somit auf einem über ein Jahrzehnt geführten Auseinandersetzungsprozess mit den vielschichtigen inhaltlichen Problemen der Planungsprozessen. Die umfangreiche in 6 Akten enthaltene Planungsdokumentation kann mit dieser Vorlage keinesfalls ausreichend zusammengefasst werden. Aus diesem Grunde wird um Einsichtnahme im Stadtbauamt gebeten. Die Hauptpläne sind im Fraktionszimmer ausgehängt. Für Erläuterungen steht der Stadtbaudirektor zur Verfugung, wobei um vorherige Absprache gebeten wird.