Vorzeitige Grundbuchbelastung des Grundstückes Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 7 durch Fam. Kühn
Der Stadtrat genehmigt die vorzeitige Grundbuchbelastung des Grundstückes Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 7, Flurstück 487e der Gemarkung Radeberg, in Höhe von 120.000,00 Euro durch die Erwerber Silke und Thomas Kühn.
Das Grundstück Dr.-Rudolf-Frledrichs-Straße 7 wurde gemäß Beschluss Nr. 25/01 des Stadtrates am 15.03.2001 in "die radeberger" zum Verkauf ausgeschrieben. Daraufhin gingen vier Kaufgebote bei der Stadt Radeberg ein. Mit Beschluss Nr. 52/01 wurde der Verkauf des Grundstückes an den Meistbietenden, Herrn Thomas Kühn, beschlossen. Der Kaufvertrag wurde am 20.06.2001 beurkundet (UR-Nr. 834/2001 Notar Dr. Braun). Der Beschluss zur vorzeitigen Grundbuchbelastung ist für die Genehmigung des Kaufvertrages nach § 83 SächsGemO durch das Kommunalamt erforderlich.