Entwurf der Ergänzungssatzung zur Einbeziehung des Flurstückes 323/3 und 323/4 der Gemarkung Ullersdorf in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ullersdorf - Abwägung von Stellungnahmen der TOB und Verfahrenseinstellung
Das Satzungsverfahren wurde zur Klärung eines zur Zeit ruhenden Rechtsstreites eingeleitet (siehe Begründung Drucksache-Nr. 19/00) . Es erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit bis zum 16.05.2000. Dem OR Ullersdorf wurde am 04.07.2000 mit Drucksache Nr. 76/00 eine Entscheidung zur Abwägung vorgetragen mit der abschließenden Feststellung, dass das Verfahren einzustellen sei. Die dafür wesentlichen Auszüge aus den Stellungnahmen der TÖB LRA Kamenz, Stufa Bautzen, Landeshauptstadt Dresden sind hier ergänzend beigefügt. Der OR hat in seiner Sitzung am 04.07.2000 die Verwaltung beauftragt, nochmals den Sachverhalt des Landschaftsschutzgebietes zu prüfen, da dies entgegen den Stellungnahmen in Zweifel gestellt wurde. Nach entsprechenden Recherchen wurde der Verwaltung empfohlen, einen Ausgliederungsantrag zu stellen. Zu diesem Antrag wurde durch die zuständige Behörde der Stadt Dresden per 28.02.2001 entschieden. Der Antrag wurde abgelehnt, da das Staatliche Umweltfachamt eine Ausgliederung aus dem LSG ablehnt. Im Auftrag des Ortschaftsrates Ullersdorf erfolgte durch die Stadtverwaltung Radeberg beim Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Dresden nochmals eine Anforderung von gültigem Kartenmaterial zum LSG Dresdner Heide. Dieses wurde einschließlich der gesetzlichen Übergangsregelung von der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung gestellt und liegt nunmehr vor. Im Ergebnis kann verwaltungsseitig wiederholt nur die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen werden.