Neufassung des B-Planes Nr. 3 der Stadt Radeberg Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost - Billigung des Entwurfes für das Beteiligungsverfahren
Der Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Radeberg, Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost, bestehend aus dem Plan (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung Stand 06.03.2001 wird zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 (2) und § 4 (1, 2) BauGB gebilligt.
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 138/00 vom 13.12.00 und ergänzend mit Beschluss Nr. 06/01 vom 24.01.01 den Änderungskatalog für die Neufassung des Bebaungsplanes beschlossen. Auf dieser Grundlage ist die Planfassung technisch bearbeitet worden. Mit der beabsichtigten Vereinfachung des Bebauungsplanes sind zwar die Grundanliegen des Planes nicht betroffen, dennoch sind die Änderungen der Festsetzungen so erheblich, dass ein vollständiges Bauleitplanverfahren abzuarbeiten ist. Der Beschluss zum Änderungskatalog hat das Landratsamt Kamenz in die Lage versetzt, die anstehenden Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben zu bearbeiten. Die inhaltliche Begründung zu der Änderung ist sowohl den vorangegangenen Beschlussvorlagen wie auch der neugefassten B-Plan-Begründung zu entnehmen.