Änderung des Beschluss Nr. 112/00 Verkauf einer Bauparzelle "Am Sandberg" an Familie Henker
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Beschlusses 112/00 wie folgt: Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Bauparzelle im Mischgebiet "Am Sandberg" (B-Plangebiet Nr. 2, 2. Änderung) an die Eheleute Manuela und Kai-Uwe Henker bestehend aus folgenden Flurstücken: 550/13 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 21 m², 552/3 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 223 m², 2104 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 75 m², 2105 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 174 m², in Summe 493 m² zum Preis von 180,00 DM/m², sowie 1/7 des Flurstückes 550/17 der Gemarkung Radeberg und 1/7 des Flurstückes 552/7 der Gemarkung Radeberg zum Preis von 18,00 DM/m². Zuzüglich zum Kaufpreis haben die Erwerber den Anteil "Abwasserbeitrag für die örtliche Anlage" in Höhe von 2.500,00 DM zu zahlen. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung bis zu einer Höhe von 350.000,00 DM/m² wird erteilt.
Bereits mit Beschluss Nr. 112/00 wurde der Verkauf einer Bauparzelle im Mischgebiet "Am Sandberg" an die Eheleute Henker beschlossen. Zu dieser Zeit hatten die Eheleute Richter der Stadt Radeberg mitgeteilt, dass sie von Ihrem Kaufvertrag über die Flurstücke 2179 und T. v. 2177 der Gemarkung Radeberg zurücktreten möchten, so dass das Flurstück 2179 Bestandteil des Beschlusses 112/00 wurde. Nachdem dieser Beschluss gefasst war, setzten die Eheleute Richter die Stadt Radeberg jedoch davon in Kenntnis, dass sie doch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten möchten, so dass für die Eheleute Henker ein anderes Grundstück gefunden werden musste und der Beschluss Nr. 112/00 somit geändert werden muss.