Entgeltverordnung für die Nutzung von Räumen im Schloß Klippenstein
Der Stadtrat beschließt beiliegende Entgeltverordnung für die Nutzung von Räumen im Schloß Klippenstein ab 01.03.2001.
Vorgeschlagene Entgeltverordnung wurde notwendig, da mit vorangehender Sanierung die privaten und gewerblichen Nutzungswünsche zunehmen. Der Preis berücksichtigt neben dem finanziellen Sanierungsaufwand auch das entsprechende Ambiente.