Abschluss eines Modernisierungsvereinbarung zur Instandsetzung und Modernisierung der Evang.-Luth.-Stadtkirche Radeberg zwischen der Stadt Radeberg und dem Evang.-Luth. Kirchspiel
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der derzeit geltenden Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung" (VwV-StBauE) vom 20. Juni 2000 i.V.m. dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) vom 21.03.2001 "Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an kirchlichen Bauten" die Modernisierungsvereinbarung Stadt Radeberg - Evang.-Luth. Kirchspiel, vertreten durch Herrn Pfarrer Dr. Beyer zur Instandsetzung und Modernisierung der Evang.-Luth. Stadtkirche Radeberg. Der Kostenerstattungsbetrag wird mit 80 v. Hundert, vorläufig 1.120.000,00 DM festgelegt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Vereinbarung abzuschließen.
Das Evang.-Luth. Kirchspiel beabsichtigte in den Jahren 2002/2003 einige Sanierungsschwerpunkte am Kirchgebäude, wie Dachentwässerung mit anteiliger Dachneudeckung, Außenputz, Toiletteneinbau und Sanierung der Innenräume durchzuführen und hat dieses Anliegen im Zusammenhang mit der durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) vom 21.03.2001 eröffneten Möglichkeit der Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an kirchlichen Bauten der Stadtverwaltung vorgetragen. Im Ergebnis der Beratung des Förderanliegens war eine Begutachtung der Dachkonstruktion erforderlich. In der am 28.09.01 in der Stadtkirche Radeberg durchgeführten Informationsveranstaltung wurde auch der Stadtrat über den baulichen Zustand der Stadtkirche und das damit verbundene Förderanliegen informiert. Mit Datum vom 21.10.01 liegt nun das statische Gutachten der Dachkonstruktion vor. Im Ergebnis wurden erhebliche konstruktive Mängel mit der Folge festgestellt, dass die gesamte Holzkonstruktion in einen statisch stabilen Zustand zurück geführt werden muss. Damit haben sich die Dringlichkeiten und der Umfang der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen wesentlich verändert. Ohne grundhafte konstruktive und bauphysikalische Sicherung und Sanierung der gesamten Dachkonstruktion machen die ursprünglich geplanten Sanierungsmaßnahmen keinen Sinn. Die daraus resultierende neue Kostenschätzung vom 22.10.01 (Anlage) weist Gesamtkosten i. H. v. 1.418.000,00 DM aus, von denen ca. 1.400.000,00 DM (715.800,00 EUR) zuwendungsfähig sind. Gemäß des o. g. Erlasses des SMI sind die Ausgaben für Sicherung der äußeren Gebäudehülle und Instandsetzung und Modernisierung der Gebäudehülle und der Innenräume bis zu 100 vom Hundert zuwendungsfähig. Verwaltungsseitig wird ein Kostenerstattungsbetrag (KEB) i. H. v. 80 vom Hundert, vorläufig 1.120.000,00 DM (572.648,00 EUR) vorgeschlagen, der in Abhängigkeit der jährlichen Fördermittelbewilligung in 4 Jahresraten (2002-20%, 2003-25%, 2004-25%, 2005-30%) ausgezahlt werden soll. Unter Berücksichtigung eines Kostenerstattungsbetrages i. H. v. 1.120.000,00 DM und der vorgesehenen Auszahlungsweise sind die in den Folgejahren vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur - Rekonstruktion und Erneuerung der Hauptstraße, Schulstraße, Schlossstraße etc.-, denen das Regierungspräsidium Dresden oberste Priorität beimisst, finanziell gesichert.