Gebührenordnung für die Elternbeiträge der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren für den Besuch in Radeberger Kindereinrichtungen
Der Stadtrat beschließt die Gebührenordnung für Kindertagesstätten der Stadt Radeberg einschließlich der Ortsteile zum 01.01.2002.
Bisher wurden die Elternbeiträge in einer gemeinsamen Sitzung aller freien Träger, der Stadt Radeberg und des Landratsamtes Kamenz auf der Basis der Betriebskosten festgelegt. Die Stadt Radeberg wird auf der Grundlage des § 15 Absatz 1 und 2 des neuen Kindertagesstättengesetzes vom 26.10.2001 verpflichtet, in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtung und den örtl. Trägern der Jugendhilfe die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Stadt Radeberg festzulegen. Die Finanzierung der Betriebskosten für Kindertagesstätten setzt sich entsprechend dem neuen Sächs. Kindertagesstättengesetz aus den Elternbeiträgen, dem Eigenanteil der freien Träger sowie dem kommunalen Zuschuss ( Landes- Zuschuss und Eigenmittel)zusammen. Es erfolgt eine Staffelung der Elternbeiträge nach den Betreuungszeiten und den eventuellen Geschwisterkindern. Die Beschlussvorlage dient neben dem rechtlichen Erfordernis gleichzeitig der Umstellung in EURO. Die bisherigen Elternbeiträge wurden beibehalten, bei der Umrechnung in EURO wurden die Ergebnisse kaufmännisch (0-4 abrunden; 5-9 aufrunden) auf volle 5 Cent gerundet.