Satzung zur Umrechnung und Glättung von DM- in EURO Beträge
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Satzung zur Umrechnung und Glättung von DM- in EURO-Beträge in Satzungen der Stadt Radeberg.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, alle DM-Beträge in kommunalen Satzungen auf Euro-Beträge umzustellen. Wird ein glatter DM-Betrag mit dem Kurs von 1 Euro = 1,95583 DM umgerechnet, entsteht ein ungerader Euro-Betrag. Dies ist in vielen Fällen nicht sinnvoll und wenig praktikabel. Die Umstellung einer kommunalen Satzung auf Euro, die nicht dem Umrechnungskurs entspricht, kann nur durch eine förmliche Satzung erfolgen. Vorliegende Artikelsatzung berücksichtigt alle relevanten Satzungen und Beträge. Satzungen und Beträge, die nicht aufgeführt sind, sind ab 01. Januar 2002 entsprechend dem Umrechnungskurs automatisch centgenau in Euro umgestellt. Satzungen nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz haben grundsätzlich einen einheitlichen Gebührensatz auszuweisen. Eine Umrechnung der Kalkulation auf Euro ist nicht erforderlich; umzurechnen ist der daraus errechnete Gebühren- oder Beitragssatz. Exakt umgerechnet werden die Verbrauchsgebühren für Trink- und Abwasser sowie die Beiträge. Geglättet wurden unter Berücksichtigung des sich aus § 10 SächsKAG ergebenden Kostenüberschreitungsverbotes nur die Grundgebühren der Wasserversorgungssatzung. Die DM-Beträge, die durch höherrangiges Recht festgelegt sind - vornehmlich Bußgeldandrohungen - wurden nicht geglättet.