Außerplanmäßige Ausgabe - Zinsen für den Darlehensanteil zur Erschließungsmaßnahme Wohngebiet "Am Heiderand" im OT Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 74.612,17 DM zur Begleichung der Zinsen des durch das Regierungspräsidium Dresden ausgereichte Darlehen zur Erschließung des Wohngebietes "Am Heiderand" im OT Großerkmannsdorf mit Mitteln der allgemeinen Rücklage des OT Großerkmannsdorf zu decken.
Mit Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 13.10.1993 erhielt die Gemeinde Großerkmannsdorf eine Förderung in Höhe von 3.000.000,00 DM für die Erschließung des Wohngebietes "Am Heiderand". Nach Schlussabrechnung der Gemeinde vom 22.01.1998 (11.04.1997) erging am 13.05.1998 durch das Regierungspräsidium Dresden der endgültige Zuwendungsbescheid. In diesem wurden die ergangenen Zuwendungen in ein mit 6 v.H. zu verzinsendes Darlehen in Höhe von 2.748.472,04 DM und in einen Zuschuss in Höhe von 251.528,96 DM umgewandelt. Die Rückzahlung erfolgte durch die Gemeinde bzw. die Stadt Radeberg bis 27.07.1999. Für die Zinszahlung standen im Haushalt des OT Großerkmannsdorf 1999 in der Haushaltsstelle 1.9100.8080.07 Mittel in Höhe von 67.450,00 DM zur Verfügung. Aufgrund des noch in 1999 erwarteten Zinsbescheides wurden hierfür keine Mittel in den am 24.11.1999 beschlossenen Haushalt für das Haushaltsjahr 2000 aufgenommen. Mit der Forderung der im Zinsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 02.02.2000 - hier eingegangen am 07.02.2000 - ausgewiesenen Zinsen entsteht eine außerplanmäßige Ausgabe, die durch die in der allgemeinen Rücklage angesammelte Einsparung der Zinszahlung aus 1999 größtenteils gedeckt werden kann. Die Restsumme wird aus in der Rücklage angesammelten Grundstückserlösen aus 1999 gedeckt. Die Zinszahlung hat innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe zu erfolgen. Aufgrund der Zuständigkeit der Beschlussfassung gemäß Hauptsatzung durch den Stadtrat und die Zahlungsfrist ergibt sich das Erfordernis der Tischvorlage.