Beschluß 79/00 vom 12.07.2000 (Beschlußvorlage 85/00)
Betreff
Satzungsbeschluss zur 4. Änderung über den Bebauungsplan "Am Heiderand" in Großerkmannsdorf
Beschlußtext
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1997 (BGBl. I S. 2903) und § 83 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1992, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinfachung des Baurechtes im Freistaat Sachsen vom 18.03.1999 (SächsGVBl. I S. 85) beschließt der Stadtrat der Stadt Radeberg die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) auf der Planzeichnung in der Fassung vom 15.06.2000, als Satzung.
- Die Begründung in der Fassung vom 15.06.2000 wird gebilligt.
- Der Grünordnungsplan in der Fassung vom 15.06.2000 wird beschlossen.
Begründung
Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat mit Beschluss Nr. 21/00 vom 22.03.2000 den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" in Großerkmannsdorf gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Auf der Grundlage der Drucksache Nr. 84/00 wurden die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschlossen. Nach dem Satzungsbeschluss werden Planungsunterlagen zur Genehmigung beim Regierungspräsidium Dresden eingereicht.