Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Radeberg für das Gebiet "Südlich der Mozartstraße" - Aufstellungsbeschluss (geändert) - Billigung des Entwurfes zur Verfahrenseröffnung
Es handelt sich um die Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses wegen Plangebietsflächenkorrektur. Nach der Vorberatung im Technischen Ausschuss am 02.05.00 beschloss der Stadtrat am 10.05.00 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Radeberg für das Gebiet "Südlich der Mozartstraße". Der Technische Ausschuss hatte das Plangebiet um die Flurstücke Nr. 516 und 517 reduziert, da nicht überzeugend dargestellt war, dass aus immisionsschutzrechtlichen Gründen für das gesamte Plangebiet eine Mischgebietswidmung anzustreben war. Nach intensiven Abstimmungen im Sinne der vorgezogenen Beteiligung durch das Planungsbüro ergibt sich aus den Standpunkten des Landratsamtes und des Staatl. Umweltfachamt, dass der ursprüngliche Planungsansatz aus immissionsschutzrechtlichen Gründen wieder aufgenommen werden sollte und damit die Flurstücke 516 und 517 als gewerbliche Anteile (bzw. Verkehrsfläche) mit einbezogen werden sollten.
Der Aufstellungsvorschlag war wie folgt begründet:
Das Plangebiet wird als Außenbereich gewertet. Im fortgeltenden Flächennutzungsplan der Stadt Radeberg ist es als Baugebiet vorgesehen, mit der damals aktuellen Ausweisung als "Vorzugsstandort Feierabendheim". Größtenteils werden die im Gebiet befindlichen Flurstücke als Erholungsgärten genutzt, wobei die ehemaligen Gärten entlang des Landwehrweges - als Folge spekulativen Erwerbs - ungenutzt dem Vandalismus preisgegeben sind. Wiederholt wurde von Investoren nichterwünschte verdichtete Siedlungsbebauungen für das Gebiet geplant. Die letzte baurechtliche Ablehnung erfolgte durch das Landratsamt Kamenz am 18.02.1997. Einen Antrag auf drei Eigenheimvorhaben hat der Technische Ausschuss unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Entwicklung und der Lösung anstehender Probleme am 23.11.1999 befürwortet. Das Landratsamt Kamenz sah sich jedoch an seine vorangegangene ablehnende Entscheidung gebunden. Aus diesem Grunde soll in Abstimmung mit dem Landratsamt Kamenz dem Anliegen des Antragstellers Herrn Grüninger gefolgt und der Weg einer planungsrechtlichen Klärung gegangen werden. Die im Entwurf vorgeschlagene Mischgebietsnutzung folgt sowohl der südlichen gewerblichen Nutzung als auch der nach Osten bestehenden Problemlage (Coca Cola). Beigefügt sind Niederschriften des Antragstellers zu vorgezogenen Beteiligungen des Landratsamtes Kamenz und der Stufa Bautzen. Die Mischgebietswidmung soll begleitet werden durch eine Ausweitung auf das ursprünglich vorgesehene und mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abgestimmte Plangebiet mit den bestehenden gewerblichen Flächenanteil und dem Garagenstandort.