Vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 4 Pillnitzer Straße West / Südteil, Baufelder 17 bis 19 nach § 13 BauGB
Auf Antrag des Ehepaares Fröschl in Abstimmung mit der Wohnbau Radeberg GmbH sollen folgende Änderungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 Pillnitzer Straße West / Südteil, Baufelder 17 bis 19 gemäß Anlage zur Beschlussvorlage beschlossen und die Begründung gebilligt werden:
Das Änderungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB durchgeführt werden.
Erläuterungen zur Drucksache sind dem Antrag zur Änderung sowie den zeichnerischen Darstellungen und der Begründung zur Änderung zu entnehmen. Aus Sicht der Verwaltung wird das ursprüngliche Anliegen der Symmetrie in der Achse der Neckargemünder Straße mit dem Rondell vor Baufeld 18 nur durch die Gesamtrealisierung der 3 Baufelder 17 bis 19 durch einen Investor gesichert. Die geplanten Erweiterungen des Baufeldes sind auch insofern von geringem gestalterischen Gewicht, da sie nur zu Lasten der ansonsten grösseren Garagenflächen erfolgen, die effektiv mögliche Baufront also die gleiche bleibt. Planungsrechtlich ist es nicht von Gewicht, ob ein 21 m langer Baukörper als Doppelhaus oder in 4 Reihenhäusern gegliedert ist - bei letzterem ist jedoch eine bessere Fassadengliederung zwangsläufig die Folge.