1. Aufhebung eines Beschlusses 2. Verkauf des Grundstückes Stolpener Straße 15a
zu 1.
Herr Käseberg erklärte seinen Rücktritt vom beabsichtigten Erwerb infolge denkmalpflegerischer Auflagen zum Erhalt des auf dem Grundstück stehenden Wohnhauses.
zu 2.
Herr Börner stellte im November 1999 den Antrag auf Erwerb einer Teilfläche des Flurstückes 869 der Gemarkung Radeberg zur Sicherung der wegmäßigen Erschließung seines Grundstückes Flurstück 869c der Gemarkung Radeberg. Nach dem Rücktritt des bisherigen Antragstellers/Erwerbers, Herrn Käseberg, stellte er den Antrag auf Erwerb der gesamten Teilfläche mit dem sich darauf befindlichen Wohnhaus. Die denkmalpflegerischen Auflagen, das Wohnhaus zu erhalten, werden von Herrn Börner akzeptiert.