Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den § 3 "Finanzierung des Eigenbetriebes" der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung vom 28.11.1996 mit dem Satz: "Der Eigenbetrieb erstrebt keinen Gewinn." zu erweitern.
Nach § 10 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) dürfen die Gebühren nur so bemessen sein, dass die Gesamtkosten der Einrichtung gedeckt werden. Angemessene Gewinne können nur wirtschaftliche Unternehmen im Sinne des § 97 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) erwirtschaften. Die Festlegung in der Satzung zu keiner Gewinnerstrebung ist erforderlich, da der Eigenbetrieb kein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 97 SächsGemO ist.