Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Radeberg für das Gebiet "Südlich der Mozartstraße" - Aufstellungsbeschluss
Für das im beigefügten Lageplan (Anlage zur Beschlußvorlage) näher bezeichnete Gebiet südlich der Mozartstraße - bestehend aus den Flurstücken Nr. 518/4, 518/5, 518/8 bis 518/15 und 519i, 5191, 519/3 bis 519/6 und T.v. 520 - soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Planung ist die Klärung der Einordnungsbedingungen von Wohnungsbauvorhaben.
Das Plangebiet wird als Aussenbereich gewertet. Im fortgeltenden Flächennutzungsplan der Stadt Radeberg ist es als Baugebiet vorgesehen, mit der damals aktuellen Ausweisung als "Vorzugsstandort Feierabendheim". Grösstenteils werden die im Gebiet befindlichen Flurstücke als Erholungsgärten genutzt, wobei die ehemaligen Gärten entlang des Landwehrweges - als Folge spekulativen Erwerbs - ungenutzt dem Vandalismus preisgegeben sind. Wiederholt wurden von Investoren nichterwünschte verdichtete Siedlungsbebauungen für das Gebiet geplant. Die letzte baurechtliche Ablehnung erfolgte durch das Landratsamt Kamenz am 18.02.1997. Einen Antrag auf drei Eigenheimvorhaben hat der Technische Ausschuss unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Entwicklung und der Lösung anstehender Probleme am 23.11.1999 befürwortet. Das LRA Kamenz sah sich jedoch an seine vorangegangene ablehnende Entscheidung gebunden. Aus diesem Grund soll in Abstimmung mit dem LRA dem Anliegen des Antragstellers Grüninger gefolgt und der Weg einer planungsrechtlichen Klärung gegangen werden.