3. Neufassung der Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Radeberg und OT Liegau-Augustusbad
Die Zusammenfassung der Golbalberechnung zur Ermittlung der Beiträge und Gebühren der Abwasserentsorgung der Stadt Radeberg und OT Liegau-Augustusbad mit Erläuterung und Begründung wird i.V.m. Anlage 2 der Beschlussvorlage bestätigt. Das Betriebskapital in Höhe von 60.620.500,00 DM, der Beitragssatz von 7,69 DM/m² Nutzfläche und der Gebührensatz von 4,51 DM/m³ Abwasser werden beschlossen.
Die Abwassersatzung für Radeberg und OT Liegau-Augustusbad und die Abwassersatzung für den OT Großerkmannsdorf sind als eigenständige Satzungen zu behandeln. Mit Beschluss Nr. 112/99 vom 10.09.1999 hat der Stadtrat die zweite überarbeitete Fassung der Abwassersatzung vom 19.05.1994 beschlossen. Sie wurde am 31.01.1997 in "die Radeberger" veröffentlicht. Mit Schreiben vom 20.01.2000 des Landratsamtes Kamenz wird dringend eine weitere Änderung der Abwassersatzung bezüglich der Nutzungsfaktoren ab 4. Geschoss empfohlen.