Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Radeberg - Schulneubau Epilepsiezentrum - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Mit Beschluß Nr. 145/99 vom 15.12.1999 wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Radeberg gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 01.02.2000 bis 29.02.2000. Die Auflagen waren in diesen Entwurf eingearbeitet. Weder im Rahmen der öffentlichen Auslegung noch in Verfolg der TÖB-Beteiligung wurden gegen den Entwurf Bedenken geäußert. Anregungen und Hinweise betreffen im wesentlichen die bauordnungsrechtliche Genehmigungsplanung bzw. sind in den Ausführungsplanungen Hochbau, Tiefbau, Freifläche zu beachten. Die Stellungnahme des SG Bauleitplanung des Landratsamtes Kamenz erforderte jedoch Planungsänderungen, jedoch nicht die Grundzüge bzw. wesentliche Inhalte der Planung betreffend. Demzufolge ist eine begrenzte Verfahrenswiederholung nach § 3 (3), § 4 (4) BauGB erforderlich.