Umschuldung von Krediten nach Ablauf der Festzinsbindung
Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführten Kredite über
umzuschulden.
Die unter Ziffer 1 und 2 bezeichneten Kredite wurden von der Gemeinde Ullersdorf im Haushaltsjahr 1991 für Planungsleistungen im Wohngebiet "Am Sandberg" sowie für die Sanierung des Gasthofes aufgenommen. Der unter Ziffer 3 bezeichnete Kredit wurde von der Gemeinde Großerkmannsdorf im Haushaltsjahr 1991 für Abwassermaßnahmen aufgenommen und 1997 umgeschuldet. Der unter Ziffer 4 bezeichnete Kredit wurde von der Stadt Radeberg im Haushaltsjahr 1996 für die Zahlung der überörtlichen Abwasseranlagen aufgenommen, die vom AZV vorfinanziert wurden und von diesem in Form der Kapitalumlage zu refinanzieren sind. Nach Ablauf der Festzinsbindung, die aus der beigefügten Tabelle ersichtlich ist, werden neue Zinssätze durch den Kreditgeber festgelegt. Der gegenwärtig noch relativ günstige Zinssatz sollte bei einer bereits jetzt vorzunehmenden vertraglichen Regelung mit Umschuldung zum Ablauf der Festzinsbindung genutzt werden.