Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Bischofsweg" der Gemeinde Ullersdorf - Zurücknahme des Widerspruchs der Gemeinde Ullersdorf zum Versagungsbescheid des Regierungspräsidiums vom 22.12.1995
Durch den Gemeinderat Ullersdorf wurden mit Beschluss Nr. 28/96 vom 30.05.1996 Aufstellungs-, Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Verfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Bischofsweg" aufgehoben.
Zu dem am 16.01.1996 von der Gemeinde Ullersdorf eingelegten Widerspruch gegen den Versagungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden zur Genehmigung des V+E Planes "Am Bischofsweg" wird auf Anregung des Regierungspräsidiums Dresden dessen Rücknahme beschlossen.
Die ehemalige Gemeinde Ullersdorf plante die Bebauung eines unbeplanten Innenbereiches südwestlich des Bischofsweges auf dem Flurstück 41 der Gemarkung Ullersdorf. Das Vorhaben sollte zum Zwecke der Wohnbebauung über den Investor "Metz & Partner" in Form des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Bischofsweg" realisiert werden. Auf dem nachbarlichen Flurstück Nr. 82 entstand zum Zeitpunkt der Planung eine Reithalle. Daraus resultierte ein Nutzungskonflikt zwischen der geplanten Wohnbebauung und der entstehenden landwirtschaftlichen Nutzung in der Nachbarschaft. Das Planungsverfahren kam mit Satzungsbeschluß vom 26.10.1995 zum Abschluss und die Verfahrensakte wurde dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt. Das Regierungspräsidium erteilte mit Datum vom 22.12.1995 einen Versagungsbescheid (Az: 52-2513-1-94). Gegen diesen Bescheid legte die Gemeinde Ullersdorf am 16.01.1996 Widerspruch ein. Am 27.02.1996 wurden Bauantragsunterlagen des Bauträgers Metz & Dzudzek beim LRA Kamenz zur Genehmigung eingereicht. Die Prüfung der Zulässigkeit der Bauvorhaben erfolgte aufgrund des Vorhandenseins der Reithalle auf dem Flurstück 82 nach § 34 BauGB. Im Zuge dieser Prüfung stellte das LRA Kamenz fest, dass der Aufstellungsbeschluß des Gemeinderates zum V+E Plan "Am Bischofsweg" vom 18.05.1994 zu diesem Zwecke aufzuheben sei. Daraufhin hob der Gemeinderat mit Beschluß-Nr. 28/96 vom 30.05.1996 folgende Beschlüsse auf:
Beim Regierungspräsidium Dresden ist der eingelegte Widerspruch der Gemeinde Ullersdorf noch anhängig. Es wird empfohlen, diesen Widerspruch aufgrund der Zurücknahme der Verfahrensbeschlüsse zurückzuziehen.