Rückabwicklung des Kaufvertrages UR-Nr. 592/2000 des Notars Dr. Braun zwischen der Stadt Radeberg und den Eheleuten Richter
Der Stadtrat beschließt die Rückabwicklung des Kaufvertrages Urkunde Nr. 592/2000 des Notars Dr. jur. Edwin Braun zwischen der Stadt Radeberg und den Eheleuten Richter.
Die Eheleute Richter erwarben bereits 1998 mit Urkunde Nr. 1172/1998 des Notars Dr. jur. Edwin Braun eine Bauparzelle im B-Plan-Gebiet Nr. 2. Durch die bekannten Vorgänge im betroffenen B-Plan-Gebiet Nr. 2 konnte das Vorhaben der Eheleute Richter, ein Eigenheim zu errichten, vorerst nicht umgesetzt werden. Am 13.04.2000 wurde, in der hoffnungsvollen Voraussicht eines baldigen positiven Ausganges des Verfahrens zum B-Plan Nr. 2 2. Änderung, mit Urkunde Nr. 592/200 der Kaufgegenstand neu definiert. Mit Schreiben vom 13.09.2000 teilten die Eheleute Richter der Stadt mit, dass sie ihr Vorhaben aus akuten gesundheitlichen Problemen nicht mehr realisieren können. Mit gleichem Schreiben bitten die Eheleute Richter um die Rückabwicklung des Kaufvertrages Urkunde Nr. 592/2000.