Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ullersdorf (Ortsfeuerwehr), Stadt Radeberg (Feuerwehrsatzung)
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ullersdorf, Stadt Radeberg.
Auf der Grundlage des Sächsischen Brandschutzgesetzes, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3 vom 06. März 1998, § 28 Abs. 3 ist eine Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr durch die Stadt zu erlassen. Bisher war keine rechtskräftige Satzung vorhanden. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Organisation der Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren (FwOrgVwV) vom 23. Februar 1996 Pkt. 2.1 ist die Ortsfeuerwehr Ullersdorf zu erhalten. Wegen unterschiedlichen Strukturen zur Stadtfeuerwehr ist eine gesonderte Satzung erforderlich.