Aufhebung eines Kaufvertrages / Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 528/27 der Gemarkung Radeberg
Die Eheleute Richter kauften mit UR-Nr. 1172/1998 im Dezember 1998 ein Wohnbaugrundstück im B-Plangebiet Nr. 2 von Radeberg. Durch die bekannten Vorgänge im benannten Gebiet kam es nicht zum Vollzug des Kaufvertrages. Die Eheleute Richter hatten durch Kündigung von Festgeld in Höhe von 120.000,00 DM zur Kaufpreiszahlung einen Zinsverlust von ca. 12.000,00 DM. Nach den Maßgaben des neu zu beschließenden Bebauungsplanes liegt das Grundstück der Eheleute Richter nunmehr im Mischgebiet in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet. Durch die geplante Verbreiterung der Straße am Wall wird das Grundstück der Eheleute Richter, Flurstück 2177 der Gemarkung Radeberg, um 80 m² verkleinert. Das geplante Bauvorhaben ist deshalb nicht mehr auf diesem Grundstück möglich. Zu einem Kaufvertrag gemäß des Beschlussvorschlages liegt das Einverständnis der Eheleute Richter vor. Das Flurstück 528/27 der Gemarkung Radeberg ist Eigentum der Stadt Radeberg.