Darlehensgewährung an den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines Darlehen in Höhe von 2.254.660,00 DM an den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung aus planmäßigen Haushaltmitteln der Stadt zu den in der Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten und durch den Stadtrat präzisierten Konditionen.
Zur Refinanzierung der Erschließungsleistungen im Abwasserbereich im Wohngebiet "Am Sandberg" sowie anstehender Bezahlung von Investitionsmaßnahmen im Abwasserbereich ist im Haushalt der Stadt - hier im Vermögenshaushalt S. 390 Haushaltsstelle 2.9100.9250.00-001 - ein Darlehen in Höhe von 2.254.660,00 DM an den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung und analog im Vermögensplan zum Wirtschaftsjahr 1999 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung - hier S. 11 - veranschlagt worden, welches mit Beschlussfassung zum Haushalt 1999 vom Stadtrat beschlossen und von der Rechtsaufsicht bestätigt wurde. Das Darlehen wird mit 1.500.000,00 DM zum Tilgungtag des Kredites zum 02.07.1999 und mit 754.660,00 DM zum 19.07.1999 zur Auszahlung gebracht. Mit der Tilgung des Kredites für die Erschließungsmaßnahmen erst zum 02.07.1999, aufgrund des Stadtratsbeschlusses 46/99 bzgl. der Genehmigung von Anträgen zur Aussetzung der Vollziehung von Erschließungsbeitragsforderungen und Umschuldung des Kredites ab 30.06.1999, ging die Stadt mit 1.500.000,00 DM an Finanzierungsmitteln durch die Eigenbetriebe in Vorleistung. Hauptursachen der Darlehensgewährung: Die Refinanzierung der Erschließungsanlagen im Wohngebiet "Am Sandberg" im Ortsteil Ullersdorf wurde durch die Gemeinde Ullersdorf, deren Rechtsnachfolger die Stadt Radeberg gemäß öffentlichrechtlicher Eingliederungsvereinbarung ab 01.01.1999 ist, über Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch (BauGB) und nach Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) als gesichert angesehen. Da die Erschließungsbeiträge bis Ablauf des Finanzierungszeitraumes durch die Landesbank Baden-Württemberg zum 30.09.1998 noch nicht erhoben waren bzw. die Voraussetzung der Erhebung noch nicht geschaffen war, nahm mit rechtsaufsichtlicher Genehmigung der Haushaltssatzung 1998 der Gemeinde Ullersdorf und Zustimmung durch die Stadt Radeberg mit Beschluss des Stadtrates am 16.12.1998 (Beschluss-Nr. 118/98) die Gemeinde Ullersdorf einen Kredit bei der Sparkasse Westlausitz in Höhe von 8.400.000,00 DM für das Wohngebiet "Am Sandberg" und 1.200.000,00 DM für das Sondergebiet "Freizeit, Sport und Erholung" zur Tilgung des Kredites bei der LB Baden-Württemberg auf. Die Tilgung war zum 30.03.1999 in Höhe von 3.000.000,00 DM, zum 30.06.1999 mit 4.648.700,00 DM und zum 31.12.1999 mit 1.200.000,00 DM vorgesehen. Die Refinzierung des Kredites war mit Erschließungsbeiträgen nach BauGB in Höhe von 6.148.700,00 DM und der Refinanzierung der Erschließungsleistungen im Trinkwasser- und Abwasserbereich durch die Eigenbetriebe der Stadt Radeberg in Höhe von 1.500.000,00 DM im ersten Planentwurf der Stadt Radeberg für das Haushaltsjahr 1999 vorgesehen. Nach Vorlage der von der Fa. Heyder & Partner erstellten Erschließungsbeitragsbescheide nach BauGB konnte die Refinanzierung durch Beiträge nach BauGB nur noch in Höhe von rund 3.000.000,00 DM als gesichert angesehen werden. Mit der Vorlage des Haushaltsplanes der Stadt Radeberg zur Beschlussfassung durch den Stadtrat am 24.02.1999 musste der Fehlbetrag in Höhe von rund 3.148.700,00 DM aus Grundstücksverkäufen der Stadt ausgeglichen werden.