Wahl des 1. Stellvertreters / der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters
Der Stadtrat wählt geheim als ersten Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Radeberg folgenden Stadtrat : Herrn Christoph Heinze.
Entsprechend § 54 SächsGemO sind in Gemeinden ohne Beigeordnete durch den Gemeinderat aus seiner Mitte ein oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg regelt für die Stadt Radeberg die Bestellung von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters.