Beschluß 81/99 vom 23.06.1999 (Beschlußvorlage 94/99)
Betreff
Übertragung der Flurstücke 572/2 und 573/3 Gemarkung Radeberg an die Wohnbau Radeberg - Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH
Beschlußtext
- Der Stadtrat hebt den Beschluß Nr. 91/98 zum Verkauf der Flurstücke 572/2 und 573/3 Gemarkung Radeberg an die Wohnbau Radeberg - Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH auf.
- Der Stadtrat beschließt die Übertragung der Flurstücke 572/2 und 573/3 Gemarkung Radeberg an die Wohnbau Radeberg - Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH im Rahmen der Tauschaufgabe zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau Radeberg - Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, das Bauvorhaben Hauptstraße 2 (Flurstück 25 Gemarkung Radeberg) - Neubau der Stadtbibliothek - betreffend.
Begründung
Die bestehende Beschlußlage entspricht nicht dem später abgeschlossenen Tauschvertrag UR-Nr. 2302/98. Die Hereinnahme der betroffenen Grundstücke in vorgenanntem Tauschvertrag war aus Gründen des Wertausgleiches zum Bauvorhaben Stadtbibliothek erforderlich.