Verkauf einer Teilfläche an Frau Helga Dietze
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1698/3 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca.1400 m² an Frau Helga Dietze zum hälftigen Verkehrswert in Höhe von ca. 14.000,00 DM gemäß den Regelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG). Die anfallenden Kosten für Vermessung, Notar, Grundbuchamt sowie die Grunderwerbsteuer sind von der Erwerberin zu tragen.
Das Eigenheim von Frau Dietze wurde 1981 teilweise auf dem Flurstück 1698/3 und teilweise auf dem Flurstück 1698/5 der Gemarkung Radeberg errichtet. Mit UR-Nr. 61/90 der Notarin Heidi Hintersaß erwarb Frau Dietze das Flurstück 1698/5 der Gemarkung Radeberg zu den Bedingungen des sog. "Modrow-Gesetzes". Die Grenzüberbauung blieb dabei unberücksichtigt, obwohl der Stadt Radeberg die Problematik bekannt war. Frau Dietze stellte nunmehr den Antrag auf Zuerwerb der in Anspruch genommenen Teilfläche des sich im Eigentum des Volkes mit Rechtsträgerschaft Rat der Stadt Radeberg befindlichen Flurstückes 1698/3 der Gemarkung Radeberg. Im vorliegenden Fall sind die Bedingungen zur Anwendung des SachenRBerG, insbesondere § 68 Abs. 1 zur Kaufpreisbildung zum halben Verkehrswert, erfüllt. Der Verkehrswert beträgt gemäß weiterer in diesem Gebiet getätigter Verkäufe von Bauland ca. 70,00 DM/m².